AGB – allgemeine Vertragsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich
Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die mit Petra Berg-Hoffmann abgeschlossenen Verträge über die Erteilung von therapeutischem / ganzheitlichen Reitunterricht auf dem Hollerhof.§ 2 Vertragsdauer
Der Vertrag kommt zustande mit Abgabe der ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldung und wird unbefristet abgeschlossen. Er kann jederzeit mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

§ 3 Preise
Es gelten die Preise laut der aktuellen Preisliste. Mit dem Erscheinen der aktuellen Preisliste verlieren die alten Preise ihre Gültigkeit. Bei bereits bestehenden Verträgen werden Sie schriftlich über das Erscheinen der neuen Preisliste informiert. Vorhandene Reitkarten behalten ihre Gültigkeit.

§ 4 Durchführung des Unterrichts
Der Unterricht findet auf dem Gelände des Hollerhofs in Kleinbeeren oder im umgebenden Feld- und Waldgelände statt.
Der Unterricht ist ganzheitlich. Er beinhaltet den Umgang mit dem Pferd, die Pflege und die Versorgung des Pferdes, das richtige Führen, Bodenarbeit, Theorie rund um das Pferd, geführtes und freies Reiten, Spiele und gymnastische Übungen auf dem Pferd etc.
Das Reiten kann sowohl mit Sattel, als auch mit Decke und Voltigiergurt oder auch auf dem bloßen Pferderücken erfolgen. Unsere Pferde werden mit Gebiss, mit dem Lindel (einer gebisslosen Zäumung) oder mit Halfter geritten.
Unterricht findet prinzipiell bei jedem Wetter statt. Bei sehr ungünstigen Witterungs- oder Bodenverhältnissen wird – wenn möglich – Theorieunterricht abgehalten. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie bzw. Ihr/e Kind/er dem Wetter entsprechend gekleidet sind.
Beim Reiten ist das Tragen von Reitkappen Pflicht. Passende Kappen werden bei Bedarf zur Verfügung gestellt.

§ 5 Absage des Unterrichts
Sollten Sie einen Termin absagen müssen, gilt die folgende Regelung:

  • Spätestens 48 h vorher abgesagter Einzelunterricht kann an einem anderen Termin nachgeholt werden.
  • Kurzfristig abgesagter Einzelunterricht kann nicht nachgeholt werden, wird aber berechnet!
  • Abgesagter Gruppenunterricht kann nicht nachgeholt werden, da der Unterricht für die anderen anwesenden Gruppenteilnehmer stattfindet. Bei Absage 48 h im Voraus wird die Stunde nicht berechnet.
  • Sollte die Reitlehrerin verhindert sein, wird wenn möglich eine Vertretung den Unterricht übernehmen. Sofern eine Vertretung nicht möglich ist und die Stunde abgesagt werden muss, wird ein Nachholtermin vereinbart oder die Stunde nicht berechnet.
§ 6 Ferienregelung
In den Berliner- und Brandenburger Schulferien findet Unterricht nur nach Vereinbarung statt.§ 7 Haftung
Die Pferde sind haftpflicht- sowie als Schul- und Therapiepferde versichert. Die Reitlehrerinnen haben eine Haftpflichtversicherung für Reitlehrer und Reittherapeuten abgeschlossen. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.